EU AI Act Fristen und Zeitplan
Umsetzungsfristen im Überblick – geltender Zeitplan plus aktueller Verschiebungsvorschlag
Der EU AI Act tritt stufenweise in Kraft: Von den ersten Verboten ab Februar 2025 über die GPAI-Regeln ab August 2025 bis zur vollen Anwendung nach aktuellem Gesetzesstand. Diese Lektion zeigt die wichtigen Fristen und Stichtage sowie den jüngsten politischen Anpassungsvorschlag.
Update (Stand: März 2026)
Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat auf eine Position verständigt, zentrale Vorgaben später greifen zu lassen. Für Hochrisiko-KI nach Anhang III ist eine Verschiebung auf 2. Dezember 2027 (statt 2. August 2026) vorgesehen. Grundlage ist ein Kommissionsvorschlag vom November 2025. Noch nicht final: Vor Inkrafttreten ist eine Einigung mit dem Europäischen Parlament erforderlich.
Start
- •20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
- •Der AI Act tritt offiziell in Kraft
- •Beginn aller Übergangsfristen
Verbote & Literacy
- •Verbotene KI-Praktiken dürfen nicht mehr angewandt werden
- •KI-Kompetenz (Literacy) Pflicht gilt
- •Anbieter & Betreiber müssen sicherstellen, dass Personal ausreichende Kenntnisse hat
GPAI & Governance
- •Bestimmungen zu GPAI (General Purpose AI) gelten
- •Regelungen zu Notifizierungsstellen in Kraft
- •Mitgliedstaaten müssen notifizierende Behörden benennen
- •Governance-Bestimmungen anzuwenden
- •Strafbestimmungen gelten (außer für GPAI)
Hochrisiko (Anhang III)
- •Alle Verpflichtungen gelten grundsätzlich
- •Hochrisiko-KI nach Anhang III muss nach geltendem Recht konform sein
- •Politischer Vorschlag (noch nicht final): Anwendung ab 2.12.2027
- •KI-Systeme mit geringem/minimalem Risiko reguliert
- •KI-Reallabore (Sandboxes) müssen einsatzbereit sein
- •Recht auf Beschwerde (Art. 85) gilt
- •Recht auf Erläuterung im Einzelfall (Art. 86) gilt
- •Strafbestimmungen für GPAI gelten
Hochrisiko (Anhang I)
- •Anforderungen an Hochrisiko-KI gemäß Anhang I gelten
- •Betrifft KI in Produkten unter EU-Harmonisierungsrecht
- •Vollständige Anwendung des AI Act abgeschlossen