KI-Wissen Logo
Start/⚖️ EU AI Act/Artikel 50: Kennzeichnung
EU AI Act · Art. 50 Abs. 4

EU AI Act Artikel 50: Kennzeichnungspflicht

Wann muss ich KI-Texte kennzeichnen? Die Wahrheit über die Kennzeichnungspflicht bei KI-generierten Inhalten

Artikel 50 des EU AI Act regelt die Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte. Diese Lektion zeigt, wann und wie du KI-Texte, Deepfakes und automatisierte Entscheidungen kennzeichnen müssen – mit konkreten Praxisbeispielen.

HÄUFIGES MISSVERSTÄNDNIS
"Ein Mensch hat drübergeschaut"

"Wenn jemand den KI-Text kurz liest, brauchen wir keine Kennzeichnung mehr."

❌ Das reicht nicht automatisch aus!
WAS WIRKLICH GILT
Prüfung + Verantwortung

Zwei Bedingungen müssen beide erfüllt sein:

1️⃣Human Review: Echte inhaltliche Prüfung
2️⃣Redaktionelle Verantwortung: Jemand verantwortet den Inhalt rechtlich

🧩 Die einfache Merkhilfe

🤖
KI schreibt
+
👤
Mensch verantwortet
=
Kein Label nötig
🤖
KI schreibt
+
Niemand verantwortet
=
🏷️
Label erforderlich
💡

Der EU-Gesetzgeber denkt medienrechtlich

Es geht nicht um die technische Frage "Hat ein Mensch geklickt?", sondern um die rechtliche Frage "Wer übernimmt die redaktionelle Verantwortung für den veröffentlichten Inhalt?" – wie bei einem Zeitungsartikel oder einer Pressemitteilung.

📜
ART. 50 ABS. 4 UNTERABS. 2 EU AI ACT
Der Originaltext
"…where the AI-generated content has undergone a process of human review or editorial control and where a natural or legal person holds editorial responsibility for the publication of the content."

✌️ Zwei kumulative Voraussetzungen

1

Human Review / Editorial Control

Echte menschliche Prüfung des Inhalts

Was zählt:
  • Inhaltliche Bewertung
  • Möglichkeit zur Änderung
  • Aktive Entscheidung zur Veröffentlichung
2

Redaktionelle Verantwortung

Eine Person oder Organisation übernimmt rechtlich die Verantwortung

Was zählt:
  • Klare Zuordnung (Autor, Redaktion, Firma)
  • Rechtliche Haftungsübernahme
  • Wie bei klassischem Journalismus
Wichtig: Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. "Kurz drüberlesen" ohne Verantwortungsübernahme reicht nicht!

🎯 Anwendungsbereich: Nur öffentliche Texte!

📢
Öffentliche Texte
Art. 50 Abs. 4 gilt
🔒
Interne Texte
Art. 50 Abs. 4 gilt nicht
💡 Für interne E-Mails, Dokumente, Entwürfe etc. gibt es keine Kennzeichnungspflicht – Art. 50 Abs. 4 ist gar nicht anwendbar.

🔀 Entscheidungsbaum: Brauche ich eine Kennzeichnung?

FRAGE 1
Wird der Text öffentlich veröffentlicht?
NEIN
Keine Kennzeichnung nötig
Art. 50 nicht anwendbar
JA
FRAGE 2
Gibt es echte menschliche Prüfung UND redaktionelle Verantwortung?
NEIN
🏷️
Kennzeichnung erforderlich
JA, BEIDES
Keine Kennzeichnung nötig

📋 Praxisbeispiele – Klicke für Details

Typische Szenarien und ob eine Kennzeichnung nötig ist

📝
Blogpost mit Redaktion
✅ Keine Kennzeichnung
📰
Pressemitteilung
✅ Keine Kennzeichnung
📧
Interne E-Mail
ℹ️ Nicht anwendbar
🤖
Auto-generierter Newsfeed
🏷️ Kennzeichnung nötig
💼
Angebot für Kunden
ℹ️ Nicht anwendbar
💬
Chatbot auf Website
🏷️ Kennzeichnung nötig
📄
Whitepaper
✅ Keine Kennzeichnung
📱
Social Media Post
🏷️ Kennzeichnung nötig
🏢

Für Adacor im Alltag

Typische Szenarien bei KI-Workplace ohne Kennzeichnungspflicht:

✅ KI-unterstützte Angebote✅ Interne Wissensartikel✅ E-Mails✅ Projekt-Dokumentationen✅ RAG-basierte Assistenz
Best Practice (nicht Pflicht): Dokumentierter Review-Prozess, Rollenklärung (Editor/Owner), Policy "AI-assisted, human-reviewed"
Schulungsmaterial · Artikel 50: Kennzeichnung·KI-Wissen Team·Aktualisiert: 22. Februar 2026
Zurück
Anforderungen im Detail
Weiter
KI in HR & EU AI Act