Wann muss ich KI-Texte kennzeichnen? Die Wahrheit über die Kennzeichnungspflicht bei KI-generierten Inhalten
Artikel 50 des EU AI Act regelt die Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte. Diese Lektion zeigt, wann und wie du KI-Texte, Deepfakes und automatisierte Entscheidungen kennzeichnen müssen – mit konkreten Praxisbeispielen.
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HÄUFIGES MISSVERSTÄNDNIS
"Ein Mensch hat drübergeschaut"
"Wenn jemand den KI-Text kurz liest, brauchen wir keine Kennzeichnung mehr."
❌ Das reicht nicht automatisch aus!
✅
WAS WIRKLICH GILT
Prüfung + Verantwortung
Zwei Bedingungen müssen beide erfüllt sein:
1️⃣Human Review: Echte inhaltliche Prüfung
2️⃣Redaktionelle Verantwortung: Jemand verantwortet den Inhalt rechtlich
🧩 Die einfache Merkhilfe
🤖
KI schreibt
+
👤
Mensch verantwortet
=
✅
Kein Label nötig
🤖
KI schreibt
+
❓
Niemand verantwortet
=
🏷️
Label erforderlich
💡
Der EU-Gesetzgeber denkt medienrechtlich
Es geht nicht um die technische Frage "Hat ein Mensch geklickt?", sondern um die rechtliche Frage "Wer übernimmt die redaktionelle Verantwortung für den veröffentlichten Inhalt?" – wie bei einem Zeitungsartikel oder einer Pressemitteilung.
📜
ART. 50 ABS. 4 UNTERABS. 2 EU AI ACT
Der Originaltext
"…where the AI-generated content has undergone a process of human review or editorial control and where a natural or legal person holds editorial responsibility for the publication of the content."
✌️ Zwei kumulative Voraussetzungen
1
Human Review / Editorial Control
Echte menschliche Prüfung des Inhalts
✅ Was zählt:
Inhaltliche Bewertung
Möglichkeit zur Änderung
Aktive Entscheidung zur Veröffentlichung
2
Redaktionelle Verantwortung
Eine Person oder Organisation übernimmt rechtlich die Verantwortung
✅ Was zählt:
Klare Zuordnung (Autor, Redaktion, Firma)
Rechtliche Haftungsübernahme
Wie bei klassischem Journalismus
Wichtig: Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. "Kurz drüberlesen" ohne Verantwortungsübernahme reicht nicht!
🎯 Anwendungsbereich: Nur öffentliche Texte!
📢
Öffentliche Texte
Art. 50 Abs. 4 gilt
🔒
Interne Texte
Art. 50 Abs. 4 gilt nicht
💡 Für interne E-Mails, Dokumente, Entwürfe etc. gibt es keine Kennzeichnungspflicht – Art. 50 Abs. 4 ist gar nicht anwendbar.
🔀 Entscheidungsbaum: Brauche ich eine Kennzeichnung?
FRAGE 1
Wird der Text öffentlich veröffentlicht?
NEIN
✅
Keine Kennzeichnung nötig
Art. 50 nicht anwendbar
JA
FRAGE 2
Gibt es echte menschliche Prüfung UND redaktionelle Verantwortung?
NEIN
🏷️
Kennzeichnung erforderlich
JA, BEIDES
✅
Keine Kennzeichnung nötig
📋 Praxisbeispiele – Klicke für Details
Typische Szenarien und ob eine Kennzeichnung nötig ist
📝
Blogpost mit Redaktion
✅ Keine Kennzeichnung
📰
Pressemitteilung
✅ Keine Kennzeichnung
📧
Interne E-Mail
ℹ️ Nicht anwendbar
🤖
Auto-generierter Newsfeed
🏷️ Kennzeichnung nötig
💼
Angebot für Kunden
ℹ️ Nicht anwendbar
💬
Chatbot auf Website
🏷️ Kennzeichnung nötig
📄
Whitepaper
✅ Keine Kennzeichnung
📱
Social Media Post
🏷️ Kennzeichnung nötig
🏢
Für Adacor im Alltag
Typische Szenarien bei KI-Workplace ohne Kennzeichnungspflicht: