KI in HR: EU AI Act Hochrisiko-Einstufung
KI in HR & der EU AI Act – Nicht jedes KI-System mit Mitarbeiterdaten ist automatisch Hochrisiko. Mit der richtigen Gestaltung lassen sich viele HR-Anwendungen als minimales oder begrenztes Risiko einsetzen.
Hinweis: Diese Lektion dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einstufung von KI-Systemen erfordert immer eine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Ziehe bei Bedarf rechtliche Expertise hinzu.
KI im Personalwesen fällt häufig unter die Hochrisiko-Einstufung des EU AI Act. Diese Lektion erklärt, warum HR-Anwendungen wie Bewerbermanagement und Leistungsbewertung besonders reguliert sind und welche Compliance-Anforderungen Unternehmen erfüllen müssen.
Anhang III Nr. 4 – Beschäftigung & Personalverwaltung
KI-Systeme sind nur dann Hochrisiko, wenn sie Entscheidungen treffen oder wesentlich beeinflussen über:
- Einstellung & Auswahl – Screening, Filtern, Bewerten von Bewerbungen
- Beförderung & Kündigung – Entscheidungen über Karriereentwicklung
- Aufgabenzuweisung – basierend auf individuellem Verhalten/Eigenschaften
- Leistungsbewertung & Überwachung – Monitoring von Arbeitsleistung
Entscheidender Punkt: Das KI-System muss eine Entscheidung treffen oder wesentlich beeinflussen. Reine Unterstützungstools ohne Entscheidungscharakter fallen nicht unter die Hochrisiko-Einstufung.